Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jotov ,
Die Zeitung UTRO berichtet am 30. Mai 2007 über unfassbare Zustände im Tötungslager für Straßenhunde in Ihrer Stadt, für die in letzter Instanz Sie, Herr Bürgermeister, die Verantwortung tragen.
Werte bestimmen den Geist der Europäischen Gemeinschaft, in der ihr Land seit 1.1.2007 Mitglied ist. Mit der Aufnahme Bulgariens in die EU hat sich das Land den fundamentalen ethischen Werten der Gemeinschaft verpflichtet:
Der Gesetzlichkeit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, der Humanität und der Toleranz.
Das von der Zeitung UTRO publizierter Zustände stehen in krassem Gegensatz zum Geist Europas und machen uns sehr betroffen.
Diese Informationen, die uns auch in ausgiebigen Gesprächen mit Bürgern der Stadt Rousse bestätigt wurden, geben uns Anlass, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass in diesem Tötungslager nicht nur das geltende Veterinärmedizinische Gesetz Bulgariens, das den Umgang mit den Straßentieren regelt, sondern auch das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, das Bulgarien 2004 ratifiziert hat und damit auch die bulgarische Verfassung eklatant missachtet werden. *
Wir, Ärzte für Tiere e.V. - Europäisches Netzwerk, sind ein Verein für politischen Tierschutz, tätig auch in Bulgarien. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die europäische Öffentlichkeit über diese furchtbaren Zustände zu informieren.
Wir ersuchen Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, dringend um schnelle Intervention. Das veterinärmedizinische Gesetz sieht vor, in bei solchen Verstößen als administrative Maßnahme die Schließung des Lagers und die Suspendierung von der dafür Verantwortlichen vor. Wir erwarten von Ihnen:
" Schließen Sie sofort das Tötungslager in Rousse;
" Suspendieren Sie umgehend den verantwortlichen Leiter, Dr. Stefan Stanchev, dessen Tätigkeit die schöne Stadt Rousse eine traurige Popularität zu verdanken hat.
Wir sind überzeugt, das auch Rousse dem positiven Beispiel der Gemeinde Sofia folgen kann. Dort werden die Straßentiere nicht getötet, die Regulierung der Population erfolgt nach der von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlenen Strategie "Kastrieren und Zurückbringen" sehr erfolgreich und auf humanem Wege.
ÄRZTE FÜR TIERE e.V. - Europäisches Netzwerk
* Das "Europäische Übereinkommen zum Schutz der Heimtiere" bestimmt in Artikel 1, Definitionen, Punkt 5: "Der Ausdruck streunendes Tier bezeichnet ein Heimtier, das entweder kein Zuhause hat oder sich außerhalb der Grenzen des Haushalts seines Eigentümers oder Halters aufhält und nicht unter der Kontrolle oder unmittelbaren Aufsicht eines Eigentümers oder Halters befindet."
Diese Definition ist gemäß der Verfassung des Landes Bestandteil des bulgarischen Rechtes. Die Bulgarische Verfassung sagt in Artikel 5, Punkt 4: "Die verfassungsmäßig ratifizierten, verkündeten und für die Republik Bulgarien in Kraft getretenen völkerrechtlichen Verträge sind Teil des innerstaatlichen Rechts. Sie haben Vorrang von diesen Normen der innerstaatlichen Gesetzgebung, die ihnen widersprechen."
Ein europäisches Bulgarien muß seine Tiere schützen.
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